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Mittwoch, 14. Januar 2015
Liste für kennzeichnungspflichtige Stoffe in Lebensmitteln
Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) gilt seit 13. Dezember 2014 EU-weit: Umsetzung für Menüs von „Essen auf Rädern“
Seit 13. Dezember ist die neue EU-Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel in Kraft getreten. Unternehmen müssen seitdem Zusatzstoffe und 14 Hauptallergene ausweisen.Bei den Menüs von „Essen auf Rädern“ werden die unten aufgeführten Stoffe mit Buchstaben bzw. Zahlen beim betreffenden Gericht gekennzeichnet:
Deklarationspflichtige Zusatzstoffe
1 = mit Farbstoff
2 = mit Konservierungsstoff
3 = mit Antioxidationsmittel
4 = mit Süßungsmittel
5 = mit Phosphat
6 = geschwärzt
Hauptallergene
E = Eier
Er = Erdnüsse
F = Fisch
G = Gluten
K = Krebstiere
L = Lupinen
M = Milch
S = Senf
Sd = Schwefeldioxid
Se = Sellerie
Sf = Schalenfrüchte
Sm = Sesamsamen
So = Sojabohnen
W = Weichtiere
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