Mittwoch, 06. Juli 2016
Hervorragende Qualität des ambulanten Pflegedienstes
Transparenzbericht des MDK ergibt Gesamtergebnis 1,0

Qualitätsprüfungen sind im Pflegeversicherungsgesetz vorgeschrieben und erfolgen seit 2011 jährlich. Die Regelprüfung bezieht sich insbesondere auf wesentliche Aspekte des Pflegezustands und die Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen.
Der Transparenzbericht weist in allen vier Qualitätsbereichen die Bestnote 1,0 aus.
Die vier Qualitätsbereiche sind im Einzelnen:
- Pflegerische Leistungen
- Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
- Dienstleistung und Organisation
- Befragung der Kunden
Wir freuen uns sehr über das Gesamtergebnis und gratulieren unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu ihrem engagierten Einsatz.
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