Donnerstag, 15. Dezember 2016
Die neuen Pflegeversicherungsleistungen ab 1.1.2017
- verständlich erklärt -

Der Referent Günther Schwarz, Leiter der Alzheimer Beratungsstelle an der evang. Gesellschaft Stuttgart hat das Thema sehr versiert vorgetragen, leicht verständlich aufbereitet und mit vielen Beispielen und Tipps angereichert. Verbraucherorientiert wies er auch auf eher unbekannte Möglichkeiten im Rahmen der Pflegeversicherung, vor allem den ambulanten Pflegedienst betreffend, hin.
Insbesondere die Konsequenzen für Menschen mit Demenz haben das Publikum natürlich sehr interessiert. Sehr positiv für diesen Personenkreis ist die neue Definition der Pflegebedürftigkeit, die kognitive Defizite deutlich mehr berücksichtigt als bisher. Geänderte Begutachtungsgrundlagen und verbesserte Leistungen, gerade bei niedrigerem Pflegebedarf, in der ambulanten Versorgung durch häusliche Pflegedienste und in der Tagespflege sind Voraussetzungen für eine angemessenere Hilfe als bisher.
Es war den drei Veranstaltern, dem Mönchseehaus, dem Pflegedienst der PPSG und der Aktion Altern in Würde e.V. wichtig, Angehörige, Pflegebedürftige und Gäste der Tagespflege sowie der Sonn- und Feiertagsbetreuung unbedingt noch vor Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II zu informieren. Das „volle Haus“ gab ihnen Recht.
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